Unsere Mitarbeiter-Vertretung

Mitarbeitervertretung

Was ist eigentlich eine MAV?

In Betrieben gibt es Betriebsrechte, ihre Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. In staatlichen Behörden, kommunalen Verwaltungen oder öffentlichen Schulen gibt es Personalräte. Deren Rechte gründen sich auf die Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder.

Doch diese Gesetze gelten nicht für die Kirchen, ihre Einrichtungen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Die Katholische Kirche hat dafür die "MAVO", die "Mitarbeitervertretungsordnung", die Evangelische Kirche das "MVG", das Mitarbeitervertretungsgesetz.

 

Aufgabenbereiche der MAV

  • Eine MAV strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem "Dienstgeber" an.
  • Sie achtet darauf, dass Mitarbeiter:innen gleich und gerecht behandelt werden.
  • Sie tritt für eine gute Zusammenarbeit ein und stärkt das Verständnis für den kirchlichen Auftrag in der Einrichtung.
  • Sie nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trät sie vor und sorgt gegebenenfalls für Abhilfe.
  • Sie fördert die berufliche Eingliederung und Entwicklung Schutzbedürftiger - z. B. der ausländischen oder schwerbehinderten Kolleg:innen.
  • Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
  • Sie wirkt auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
  • Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeiter:innen dienen.

Kontaktmöglichkeiten

  • Büro Piding: +49 8651 9829 750
  • Büro Aschau: +49 8052 171 1100
  • Büro Ruhpolding: +49 0663 542 82
  • mav@kiz-chiemgau.de