Ihre Spendenbescheinigung
Bei Spenden über 300 € stellen wir Ihnen gerne eine persönliche Spendenbestätigung aus. Bitte geben Sie dafür bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck Ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an.
Bis zu einem Betrag von 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt aus. Darüber hinaus können Sie sich weiter unten auf dieser Seite einen vereinfachten Spendennachweis im Downloadbereich ausdrucken.
Wir sind aufgrund der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Behindertenhilfe sowie der Bildung und Erziehung nach der uns zugegangenen Bescheinigung vom 03.07.2023 des Finanzamtes Rosenheim Steuernummer 156/122/20007 als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spendennachweis zum Download
Drucken Sie sich hier den vereinfachten Spendennachweis bei einer Spende bis 300 Euro aus, den sie in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt einreichen können.
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